Reitplatzordnung

Diese Reitplatzordnung gilt für alle Vereinsmitglieder der Abteilung Reiten des Sportvereins Angern e.V. und Besucher der Reitplatzanlage. Bei Zuwiderhandlungen ist der Leiter der Abteilung Reiten in Abstimmung mit dem Vorstand des SV Angern e.V. berechtigt, Strafen zu vergeben. Beschädigungen, die schuldhaft verursacht werden, sind zu ersetzen. Der Verein haftet nur im Umfang der durch ihn abgesicherten Risiken.


Die Reitplatzanlage unterteilt sich derzeit in Turnierplatz, Trainingsplatz und PKW-Stellplatz.

Die Nutzung der Anlage ist nur Vereinsmitgliedern gestattet und nicht auf Dritte übertragbar. Gäste dürfen die Reitanlage nur in Absprache mit dem Leiter der Abteilung Reiten bzw. dessen Vertreter benutzen.

Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Nutzung des Turnierplatzes ist ausschließlich für die reitsportlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Volksporttag oder andere Turnierveranstaltungen vorgesehen. Der Trainingsplatz kann zum Springtraining, Dressurreiten und Longieren genutzt werden.

Eltern haften für ihre Kinder. Hundebesitzer haften für ihre Hunde.

Abfall im allgemeinen sowie Papier, Büchsen, Flaschen und Kronkorken im besonderen sind in den entsprechenden Behältern zu entsorgen.

Das Gelände sowie die gesamte Ausstattung inklusive Reitplatzeinzäunung sind schonend und mit Umsicht zu behandeln.

Auf dem gesamten Reitplatzgelände ist mit Kraftfahrzeugen die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die Zugänge zur unmittelbaren Reitplatzanlage dürfen nicht zugeparkt werden.

Die oberste Pflicht eines Jeden ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Anfängern und jungen Pferden geboten.

Die Nutzung des Turnierplatzes ist Reitsportveranstaltungen vorbehalten. Die Nutzung ist nur in Absprache mit dem Leiter der Abteilung Reiten bzw. dessen Vertreter gestattet.